Kontakt Feriendomizil
JM Jörg Möller +34 665 56 80 77 Facility Management
Wegbeschreibung und Parken
Wegbeschreibung
Vom Flughafen Las Palmas auf der G 1 Richtung Süden Ausfahrt Meloneras, Gegen über H 10 Hotel
Hinweise zum Parken
Parken Sie auf der Strasse Calle Mar Caspio. Es sind genügend Parkplätze vorhanden.
Zugang
Art des Zugangs Schlüsselabholung Anweisungen
Wir vereinbaren rechtzeitig vor Anreise einen Termin am Eingang zum Haus
Check-in
Hinweise zum Check-in Der Check in ist in der Regel ab 15 Uhr möglich. Andere Zeiten vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor Anreise mit uns
Check-out
Hinweise zum Check-out Der Check Out ist in der Regel bis 11 Uhr erforderlich. Andere Zeiten vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor Anreise mit uns.
Teilen Sie uns nach Buchung sobald als möglich Ihre Anreisedaten mit. Wir werden Sie rechtzeitig kontaktieren und den Check in Vorgang mit Ihnen organisieren.
Corona Info
Einreise auf die Kanaren Für die Einreise nach Spanien und damit auch auf die Kanaren gibt es derzeit keine coronabedingten Beschränkungen. Infos im Überblick
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes NEIN
Einreiseformular nötig NEIN
Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Einreise NEIN
Corona-Test für Ungeimpfte vor Einreise NEIN
Quarantäne-Pflicht nach Einreise NEIN
Rückkehr von den Kanaren nach Deutschland Infos im Überblick
Anmeldung vor Rückreise NEIN
Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr NEIN
Corona-Test für Ungeimpfte vor Rückkehr NEIN
Quarantäne-Pflicht in Deutschland NEIN
Ruhezeiten 00:00 h bis 08:00 h
Keine Partys / Events
Kinder erwünscht
Hunde erlaubt
HAUSREGELN, ZU DESSEN EINHZLATUNG DIE EIGENTÜMER UND MIETER DES KOMPLEXES BAHIA MELONERAS FASE II VERPFLICHTET SIND ES IST UNTERSAGT: Das Vornehmen von Änderungen an den Fassaden, Geländern, Rück- und Vorderseiten der Gärten, die den derzeit gebauten Raum verändern oder vergrößern. Das Anbringen von Stoffen oder Schilfrohr an den Zäunen um die Gärten herum, um diese zu verdecken, die eine andere Farbe haben als die bereits vorhandenen, die blau, braun oder grün sind und in keinem Fall höher sein dürfen als die die bereits installiert sind. Die Eigentümer oder Mieter werden gebeten, diese vorzugsweise in Blau und aus Stoff oder Aluminium anzubringen, damit alle Zäune der Bungalows die gleiche Farbe und Höhe haben. Zäunen anzubringen, die nicht blau sind. Überdachung der vorderen und hinteren Terrassen. Das Anbringen von Zubehör auf den Balkonen, was von blauen Markisen abweicht. Satellitenschüsseln auf den Dächern der Gebäude. Streichen der Fassaden der Bungalows in einer anderen, als der aktuellen Farbe. Gärten ohne die notwendigen Elemente zur Bewässerung anzulegen, insbesondere solche mit Gras und ohne Boden. Aufhängen von persönlichen Kleidungsstücken, Handtüchern, Wäsche usw. auf Balkonen, Hinter- und Vorhöfen sowie von Wäscheleinen, die von der Straße aus sichtbar sind. Das Verursachen von Lärm während der Ruhezeiten und insbesondere nach 22 Uhr. Das Baden und der Zugang zum Schwimmbad, nachdem das Schwimmbad für die Nacht geschlossen wurde. Die Hunde der Eigentümer in den Fluren frei laufen zu lassen, dass diese ihr Geschäft auf den Gehwegen des Komplexes verrichten oder ununterbrochen bellen, wodurch die Ruhe der übrigen Eigentümer gestört wird. Tropfende Müllsäcke zu den Mülltonnen zu bringen. Beschädigung von Blumen, Blumenbeeten, Abfalleimern, Möbeln und Elementen, die zu den Gemeinschaftsbereichen des Komplexes gehören. Das Wegwerfen von Müll und Gegenständen in den Fluren oder anderen Bereichen der Anlage, außer in den Müllraum oder die dafür vorgesehenen Behälter. Ballspielen im Schwimmbad der Anlage. Beschädigung der Liegen, Schwimmer, Sonnenschirme, Tische, Kinderspielplätze usw., die sich am Sonnendeck des Schwimmbads befinden, sowie der übrigen Elemente desselben. Alle diese Verbote sind in der Gemeinschaftssatzung enthalten und von der Eigentümerversammlung genehmigt worden. Sie sind für alle Nutzer der Anlage verbindlich, unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind, und werden seit der Eröffnung der Anlage bis zum heutigen Tag durchgesetzt. Die Eigentümer der Wohnungen sind für das Verhalten der Mieter verantwortlich, die diesen die vorliegenden Regeln bei der Anmietung ihrer Wohneinheit aushändigen müssen und sich nicht darauf berufen dürfen, diese Regeln nicht zu kennen. Den für die Pflege des Komplexes Verantwortlichen ist zu jeder Tageszeit Folge zu leisten. Diese Regeln sind notwendig, um das Zusammenleben aller Nachbarn in der Anlage zu erleichtern und um die Harmonie, Ästhetik und Einheitlichkeit aller Wohneinheiten zu wahren, da wir uns in einem Touristengebiet befinden. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln werden sowohl der Nachtwächter bzw. die tagsüber verantwortliche Person, wenn nötig, die Polizeibehörden einschalten, um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen. Ebenso wird die Eigentümergemeinschaft, falls erforderlich, die notwendigen Gerichtsverfahren einleiten, um die ohne ihre Zustimmung durchgeführten Umbauten in den vorherigen Zustand zurückversetzen zu lassen oder, falls erforderlich, um die vorherigen Regeln durchzusetzen. DIE EIGENTÜMERVERSAMMLUNG DER EIGENTÜMER DER MIETER